Bezogen auf Bayern findet sich eine ortsübliche Courtage-/Provisionsanwendung wie folgt:
Vermietung
Für den Vermieter/Besteller (Privatobjekte) beträgt die Courtage 2,38 Monatsnettomieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
Für den Mieter (Gewerbe) ist die Courtage abhängig vom Objekt und der Mietvertragsdauer. Sie liegt zwischen drei und sechs Nettomonatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
Verkauf/Kauf
In Bayern gilt regulär eine Courtage von jeweils 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell entspricht dies 3,57% brutto) jeweils für Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages.
Wir behandeln diese System individuell und objektabhängig. Die Courtage wird persönlich bei Auftragsvergabe mit dem Besteller/Auftraggeber abgestimmt.
Es greift § 656c BGB.