Sehr verehrte Kunden,
nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind wir Immobilienmakler dazu verpflichtet, bei Aufnahme einer
Geschäftsbeziehung die Personalien des Interessenten mittels Ausweis festzustellen, zu
dokumentieren und die Angaben gegebenenfalls zu überprüfen. Weiterhin sind auch Informationen über
den Geschäftszweck des Kunden einzuholen und abzuklären, ob er für sich oder für einen Dritten
handelt.
Falls Sie sich wundern sollten, warum Sie ein Immobilienmakler neuerdings nach Ihrem
Personalausweis fragt, finden Sie hiermit eine kurze Erklärung.
Der Gesetzgeber will mit dem GwG die Bundesbürger vor illegalen Handlungen schützen. Unter
Geldwäsche versteht man die systematische Geheimhaltung der wahren Herkunft von
Vermögenswerten durch illegale, finanzielle Transaktionen.
Da solche Geldwäschevorgänge schwer erkennbar sind, verlangt der Gesetzgeber von uns bestimmte
Sorgfaltspflichten. Somit sind wir gemäß § 2 Ziffer 10 GwG dazu verpflichtet, die Bestimmungen
dieses Gesetzes einzuhalten und bei der Ausübung unserer Tätigkeiten danach zu handeln.
Demzufolge bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihres Personalausweises bei Abschluss eines
Maklervertrages bzw. bei einer anstehenden Beurkundung vorzulegen.
Seien Sie versichert, dass alle von uns zu erhebenden Angaben und Überprüfungen auf dieser
gesetzlichen Grundlage beruhen und absolut vertraulich aufbewahrt werden.
Sollten Sie zu dieser Verpflichtung noch offene Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne
jederzeit persönlich zur Verfügung.
Ihr Team von Immobilien mit Herz